Tarife & Verträge · Gas
Gastarife vergleichen: Was kostet dein Gas bei anderen Anbietern?
An derselben Adresse können sich die Gastarife deutlich unterscheiden. Gib im Rechner deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch ein, dann siehst du die Tarife an deiner Adresse. Darunter erklären wir, worauf es beim Vergleich ankommt und wie der Wechsel abläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleiche nicht nur den Preis im ersten Jahr: Ohne Bonus zählen Grundpreis und Arbeitspreis.
- Ein Gasvertrag darf höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit haben, verlängert er sich danach (bei Verträgen ab dem 1. März 2022), kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.
- In der Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
- Der Wechsel kostet nichts, die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Wie viel Gas verbrauchst du?
Am genauesten ist der Wert auf deiner letzten Jahresabrechnung, dort steht dein Verbrauch in Kilowattstunden (kWh). Hast du sie nicht zur Hand, hilft eine Faustregel über die Wohnfläche. Der Heizspiegel 2026 von co2online nennt für das Abrechnungsjahr 2025 im Mittel diese Werte fürs Heizen mit Gas:
| Gebäude | Durchschnitt pro m² | Beispiel |
|---|---|---|
| Wohnung im Mehrfamilienhaus | 120 kWh im Jahr | 70 m² ergeben rund 8.400 kWh |
| Einfamilienhaus | 127 kWh im Jahr | 130 m² ergeben rund 16.500 kWh |
Quelle: Heizspiegel 2026 (co2online), Abrechnungsjahr 2025. Dein Wert hängt stark von Dämmung, Heizung und Warmwasser ab, nimm im Zweifel deine Abrechnung.
Woraus sich der Gaspreis zusammensetzt
Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Verbrauch nennt der Branchenverband BDEW für 2026 bisher einen Durchschnittspreis von 11,93 Cent pro Kilowattstunde (Neukunden- und Grundversorgungstarife, Datenstand August 2026). So verteilt er sich:
| Bestandteil | Cent pro kWh |
|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 5,74 |
| Netzentgelte | 2,57 |
| CO2-Preis | 1,14 |
| Mehrwertsteuer (19 %) | 1,91 |
| Erdgassteuer | 0,55 |
| Konzessionsabgabe | 0,03 |
Quelle: BDEW-Gaspreisanalyse, Datenstand August 2026, Werte gerundet. Die Konzessionsabgabe von 0,03 Cent gilt für Heizgas-Sonderverträge. Erdgassteuer nach § 2 Abs. 2 EnergieStG (5,50 € je MWh), CO2-Preis nach § 10 BEHG, Mehrwertsteuer nach § 12 UStG.
Netzentgelte und Steuern sind für alle Anbieter an deiner Adresse im Wesentlichen gleich, der Preisspielraum liegt vor allem bei Beschaffung und Vertrieb. Dort setzt ein Wechsel an. CO2-Zertifikate werden 2026 laut Gesetz in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Zertifikat versteigert (§ 10 Abs. 2 BEHG). Die Gasspeicherumlage ist laut Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft.
So vergleichst du Tarife richtig
Jeder Gastarif besteht aus zwei Preisen: dem Grundpreis, den du unabhängig vom Verbrauch zahlst, und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Deine Jahreskosten ohne Bonus rechnest du so aus:
Jahreskosten = Grundpreis im Monat × 12 + Arbeitspreis × Jahresverbrauch
Ein Beispiel mit gedachten Werten, nur um die Rechnung zu zeigen: Bei 15 € Grundpreis im Monat, 10 Cent Arbeitspreis und 12.000 kWh Verbrauch ergeben sich 180 € plus 1.200 €, also 1.380 € im Jahr. Ein Bonus von 100 € senkt nur das erste Jahr auf 1.280 €.
Gerade bei hohem Verbrauch zählt der Arbeitspreis mehr als der Grundpreis. Bei niedrigem Verbrauch kann ein Tarif mit niedrigem Grundpreis günstiger sein, obwohl die Kilowattstunde etwas mehr kostet. Der Rechner oben rechnet das für deinen Verbrauch automatisch aus, die Formel hilft dir, das Ergebnis nachzuvollziehen und mit deiner Abrechnung zu vergleichen.
Worauf es beim Gasvergleich ankommt
Preis im zweiten Jahr
Ein Bonus für Neukunden senkt die Kosten nur einmal. Rechne aus, was der Tarif ohne Bonus kostet, denn das zahlst du ab dem zweiten Jahr, wenn du nicht wieder wechselst.
Preisgarantie
Schau, welche Preisbestandteile die Garantie umfasst. Gilt sie nicht für Steuern, Abgaben oder Netzentgelte, kann der Preis trotzdem steigen.
Laufzeit und Kündigungsfrist
Erlaubt sind höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit. Kurze Laufzeiten halten dich flexibel, falls die Preise wieder fallen.
Abschlag und Vorkasse
Ein vereinbarter Abschlag muss sich nach deinem bisherigen Verbrauch oder dem Durchschnitt vergleichbarer Kunden richten und wird nicht vor Lieferbeginn fällig (§ 41b EnWG). Verlangt ein Tarif Vorkasse für viele Monate, sieh genau hin.
Grundversorgung oder Sondervertrag?
Hast du nie selbst einen Gasvertrag abgeschlossen, beliefert dich in der Regel der Grundversorger. Grundversorger ist in jedem Netzgebiet das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 EnWG). Alle anderen Tarife sind sogenannte Sonderverträge, auch beim Grundversorger selbst.
| Grundversorgung | Sondervertrag | |
|---|---|---|
| Wie du hineinkommst | automatisch, wenn du keinen eigenen Vertrag abschließt | du schließt ihn selbst ab, etwa über einen Vergleich |
| Laufzeit | keine Mindestlaufzeit | höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit |
| Kündigung | jederzeit mit zwei Wochen Frist | zum Ende der Laufzeit, danach je nach Vertrag mit höchstens einem Monat Frist |
| Preisänderung | mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben, Sonderkündigung möglich | bei Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt, Sonderkündigung möglich |
Grundlagen: § 36 und § 41 EnWG, § 309 Nr. 9 BGB, §§ 5 und 20 GasGVV, Stand 06.10.2026.
Was das im Schnitt ausmacht, zeigt der Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, getrennt nach Vertragsart (anders als der BDEW-Durchschnitt oben). Zum Stichtag 1. April 2025 zahlten Haushalte im Durchschnitt:
| Vertragsart (Gas) | Cent pro kWh |
|---|---|
| Grundversorgung | 13,57 |
| Sondervertrag beim Grundversorger | 12,07 |
| Vertrag bei einem anderen Lieferanten | 11,56 |
Quelle: Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Stichtag 01.04.2025, Durchschnittswerte inklusive aller Preisbestandteile. 2024 lag der Anteil der Grundversorgungsverträge beim Gas bei 15,9 Prozent.
Die Grundversorgung ist flexibel, war zum Stichtag 1. April 2025 im Durchschnitt aber die teuerste der drei Varianten. Ob ein Sondervertrag an deiner Adresse günstiger ist, siehst du im Rechner oben, wenn du deinen Verbrauch eingibst und mit dem Preis auf deiner letzten Abrechnung vergleichst.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Ein Vergleich lohnt sich vor allem in diesen Situationen, weil du dann ohne lange Wartezeit aus deinem Vertrag kommst:
- Dein Anbieter kündigt eine Preiserhöhung an. Dann darfst du in der Regel ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem der neue Preis gelten soll.
- Deine Erstlaufzeit endet bald. Kündigungsfrist und Vertragsende stehen in deiner Vertragsbestätigung oder auf der Jahresabrechnung.
- Du bist noch in der Grundversorgung. Hier kommst du jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus.
- Du ziehst um. Mit einem Sondervertrag hast du ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist, außer dein Anbieter kann dich am neuen Wohnort zu gleichen Bedingungen weiter beliefern.
So läuft der Wechsel ab
- Vergleichen und Tarif wählen. Du brauchst Postleitzahl, Jahresverbrauch und am besten deine Zählernummer von der letzten Abrechnung.
- Vertrag beim neuen Anbieter abschließen. Er kann die Kündigung bei deinem bisherigen Versorger in deinem Auftrag übernehmen. Bei einer Sonderkündigung, etwa nach einer Preiserhöhung, kündigst du besser selbst.
- Bestätigungen abwarten. Der bisherige Lieferant muss dir den Eingang der Kündigung in Textform bestätigen, der neue teilt dir mit, ab wann er liefert.
- Zählerstand notieren. Am Wechseltag den Stand ablesen und aufbewahren, er ist die Grundlage für die Schlussrechnung.
Das Gas fließt die ganze Zeit weiter. Klappt der Lieferbeginn nicht nahtlos, beliefert dich übergangsweise der örtliche Grundversorger. Der Wechsel selbst darf dich nichts kosten, und das Verfahren darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung beim Netzbetreiber. Wann dein alter Vertrag endet, bestimmt aber weiterhin deine Kündigungsfrist.
Ausführlich Schritt für Schritt: Fristen, Sonderkündigung bei Preiserhöhung und was in der Grundversorgung gilt, erklären wir im Ratgeber.
Ratgeber: Gasanbieter wechseln →Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?
Den Grundpreis zahlst du jeden Monat unabhängig davon, wie viel Gas du verbrauchst. Der Arbeitspreis ist der Preis pro Kilowattstunde. Deine Jahreskosten ohne Bonus sind Grundpreis mal 12 plus Arbeitspreis mal Jahresverbrauch.
Woran erkenne ich, ob ich in der Grundversorgung bin?
Dein Vertrag muss laut § 41 EnWG angeben, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb erfolgt. Das steht in deinen Vertragsunterlagen und meist auch auf der Jahresabrechnung. Hast du nie selbst einen Vertrag abgeschlossen, beliefert dich in der Regel der Grundversorger.
Wie finde ich den günstigsten Gastarif?
Gib im Rechner oben deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch ein. Vergleiche die Tarife danach nicht nur nach dem Preis im ersten Jahr, sondern auch nach Preis ohne Bonus, Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist.
Kann beim Gasanbieterwechsel die Heizung ausfallen?
Nein. Kommt der neue Liefervertrag nicht rechtzeitig zustande, liefert übergangsweise der örtliche Grundversorger weiter. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen.
Wie lange dauert ein Wechsel des Gasanbieters?
Das Wechselverfahren darf laut § 20a EnWG höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Wann dein bisheriger Vertrag endet, hängt aber von seiner Kündigungsfrist ab.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Der Lieferantenwechsel darf laut § 20a Abs. 3 EnWG für dich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Auch der Grundversorger darf für eine Kündigung wegen eines Wechsels kein gesondertes Entgelt verlangen.
Wie lange darf ein Gasvertrag laufen?
Höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 darf er sich danach nur auf unbestimmte Zeit verlängern, und du kannst dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus dem Energiewirtschaftsgesetz, dem BGB, der Gasgrundversorgungsverordnung, Informationen der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale sowie dem Heizspiegel 2026 von co2online, alle am 06.10.2026 abgerufen. Die Tarife im Rechner kommen von CHECK24.net, wir prüfen sie nicht einzeln.
Quellen
- BDEW-Gaspreisanalyse, Datenstand August 2026, abgerufen am 06.10.2026
- Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2025, Stichtag 01.04.2025, abgerufen am 06.10.2026
- Brennstoffemissionshandelsgesetz § 10, Energiesteuergesetz § 2, Umsatzsteuergesetz § 12, Bundesregierung zur Abschaffung der Gasspeicherumlage, abgerufen am 06.10.2026
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §§ 20a, 38, 41 und 41b, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 309 Nr. 9 und Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) §§ 5, 20, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
- Bundesnetzagentur, Verbraucherportal Energie: Kündigung, Lieferantenwechsel, Grundversorgung, abgerufen am 06.10.2026
- Verbraucherzentrale: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab, abgerufen am 06.10.2026
- co2online: Heizspiegel 2026, Abrechnungsjahr 2025, abgerufen am 06.10.2026
Recherche und Text entstanden mit KI-Unterstützung und wurden redaktionell gegen die genannten Quellen geprüft. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze.
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