Tarife & Verträge · Strom

Stromtarife vergleichen: Was zahlst du bei anderen Anbietern?

Ein Wechsel lohnt sich erst, wenn du weißt, was die Tarife an deiner Adresse tatsächlich kosten. Gib im Rechner deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch ein. Darunter erklären wir, worauf es beim Vergleich ankommt und wie der Wechsel abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergleiche nicht nur den Preis im ersten Jahr: Ohne Bonus zählen Grundpreis und Arbeitspreis.
  • Ein Stromvertrag darf höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit haben, verlängert er sich danach (bei Verträgen ab dem 1. März 2022), kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.
  • In der Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
  • Der Wechsel kostet nichts, die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.

Wie viel Strom verbrauchst du?

Am genauesten ist der Wert auf deiner letzten Jahresabrechnung. Als Orientierung nennt der Stromspiegel von co2online diese Durchschnittswerte für ein Einfamilienhaus, ohne Warmwasser aus Strom:

Personen im HaushaltVerbrauch im Jahr (Einfamilienhaus)
1 Person1.800 kWh
2 Personen2.700 kWh
3 Personen3.500 kWh
4 Personen3.800 kWh
5 Personen4.500 kWh

Quelle: co2online, Stromspiegel, abgerufen am 06.10.2026. In einer Wohnung liegt der Verbrauch meist darunter, für 2 Personen nennt co2online 1.900 kWh. Wärmepumpe, Nachtspeicher oder E-Auto erhöhen den Bedarf deutlich.

Woraus sich der Strompreis zusammensetzt

Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Verbrauch nennt der Branchenverband BDEW für 2026 bisher einen Durchschnittspreis von 37,0 Cent pro Kilowattstunde (Neukunden- und Grundversorgungstarife, Datenstand August 2026). So verteilt er sich:

BestandteilCent pro kWhAnteil
Beschaffung und Vertrieb15,1741 %
Netzentgelt9,2425 %
Steuern, Abgaben und Umlagenrund 12,634 %

Quelle: BDEW-Strompreisanalyse, Datenstand August 2026, Werte gerundet.

Im dritten Block stecken unter anderem die Mehrwertsteuer (5,91 Cent), die Stromsteuer (2,05 Cent, das sind 20,50 € je MWh nach § 3 StromStG), die Konzessionsabgabe (1,67 Cent), der Aufschlag für besondere Netznutzung (1,56 Cent), die Offshore-Netzumlage (0,94 Cent) und die KWKG-Umlage (0,45 Cent).

Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind für alle Anbieter an deiner Adresse im Wesentlichen gleich, der Preisspielraum liegt vor allem bei Beschaffung und Vertrieb. Dort setzt ein Wechsel an. Für 2026 gibt der Bund 6,5 Milliarden Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Laut BDEW sanken die Netzentgelte 2026 um 1,7 Cent pro Kilowattstunde, der Zuschuss macht sich dabei bemerkbar.

So vergleichst du Tarife richtig

Jeder Stromtarif besteht aus zwei Preisen: dem Grundpreis, den du unabhängig vom Verbrauch zahlst, und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Deine Jahreskosten ohne Bonus rechnest du so aus:

Jahreskosten = Grundpreis im Monat × 12 + Arbeitspreis × Jahresverbrauch

Ein Beispiel mit gedachten Werten, nur um die Rechnung zu zeigen: Bei 12 € Grundpreis im Monat, 30 Cent Arbeitspreis und 2.700 kWh Verbrauch ergeben sich 144 € plus 810 €, also 954 € im Jahr. Ein Bonus von 100 € senkt nur das erste Jahr auf 854 €.

Gerade bei hohem Verbrauch zählt der Arbeitspreis mehr als der Grundpreis. Bei niedrigem Verbrauch kann ein Tarif mit niedrigem Grundpreis günstiger sein, obwohl die Kilowattstunde etwas mehr kostet. Der Rechner oben rechnet das für deinen Verbrauch automatisch aus, die Formel hilft dir, das Ergebnis nachzuvollziehen und mit deiner Abrechnung zu vergleichen.

Worauf es beim Stromvergleich ankommt

Preis im zweiten Jahr

Ein Bonus für Neukunden senkt die Kosten nur einmal. Rechne aus, was der Tarif ohne Bonus kostet, denn das zahlst du ab dem zweiten Jahr, wenn du nicht wieder wechselst.

Preisgarantie

Schau, welche Preisbestandteile die Garantie umfasst. Gilt sie nicht für Steuern, Abgaben oder Netzentgelte, kann der Preis trotzdem steigen.

Laufzeit und Kündigungsfrist

Erlaubt sind höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit. Kurze Laufzeiten halten dich flexibel, falls die Preise wieder fallen.

Dynamischer Tarif?

Seit 2025 muss jeder Stromanbieter einen dynamischen Tarif anbieten, dafür brauchst du aber ein intelligentes Messsystem. Ohne Smart Meter kommt er für dich nicht in Frage.

Grundversorgung oder Sondervertrag?

Hast du nie selbst einen Stromvertrag abgeschlossen, beliefert dich in der Regel der Grundversorger. Grundversorger ist in jedem Netzgebiet das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 EnWG). Alle anderen Tarife sind sogenannte Sonderverträge, auch beim Grundversorger selbst.

GrundversorgungSondervertrag
Wie du hineinkommstautomatisch, wenn du keinen eigenen Vertrag abschließtdu schließt ihn selbst ab, etwa über einen Vergleich
Laufzeitkeine Mindestlaufzeithöchstens zwei Jahre Erstlaufzeit
Kündigungjederzeit mit zwei Wochen Fristzum Ende der Laufzeit, danach je nach Vertrag mit höchstens einem Monat Frist
Preisänderungmindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben, Sonderkündigung möglichbei Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt, Sonderkündigung möglich

Grundlagen: § 36 und § 41 EnWG, § 309 Nr. 9 BGB, §§ 5 und 20 StromGVV, Stand 06.10.2026.

Was das im Schnitt ausmacht, zeigt der Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, getrennt nach Vertragsart (anders als der BDEW-Durchschnitt oben). Zum Stichtag 1. April 2025 zahlten Haushalte im Durchschnitt:

Vertragsart (Strom)Cent pro kWh
Grundversorgung44,93
Sondervertrag beim Grundversorger39,51
Vertrag bei einem anderen Lieferanten38,20

Quelle: Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Stichtag 01.04.2025, Durchschnittswerte inklusive aller Preisbestandteile. 2024 entfielen rund 22 Prozent der an Haushalte gelieferten Strommenge auf die Grundversorgung.

Die Grundversorgung ist flexibel, war zum Stichtag 1. April 2025 im Durchschnitt aber die teuerste der drei Varianten. Ob ein Sondervertrag an deiner Adresse günstiger ist, siehst du im Rechner oben, wenn du deinen Verbrauch eingibst und mit dem Preis auf deiner letzten Abrechnung vergleichst.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Vergleich lohnt sich vor allem in diesen Situationen, weil du dann ohne lange Wartezeit aus deinem Vertrag kommst:

  • Dein Anbieter kündigt eine Preiserhöhung an. Dann darfst du in der Regel ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem der neue Preis gelten soll.
  • Deine Erstlaufzeit endet bald. Kündigungsfrist und Vertragsende stehen in deiner Vertragsbestätigung oder auf der Jahresabrechnung.
  • Du bist noch in der Grundversorgung. Hier kommst du jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus.
  • Du ziehst um. Mit einem Sondervertrag hast du ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist, außer dein Anbieter kann dich am neuen Wohnort zu gleichen Bedingungen weiter beliefern.

So läuft der Wechsel ab

  1. Vergleichen und Tarif wählen. Du brauchst Postleitzahl, Jahresverbrauch und am besten deine Zählernummer von der letzten Abrechnung.
  2. Vertrag beim neuen Anbieter abschließen. Er kann die Kündigung bei deinem bisherigen Anbieter in deinem Auftrag übernehmen. Bei einer Sonderkündigung, etwa nach einer Preiserhöhung, kündigst du besser selbst.
  3. Bestätigungen abwarten. Der bisherige Lieferant muss dir den Eingang der Kündigung in Textform bestätigen, der neue teilt dir mit, ab wann er liefert.
  4. Zählerstand notieren. Am Wechseltag den Stand ablesen und aufbewahren, er ist die Grundlage für die Schlussrechnung.

Der Strom fließt die ganze Zeit weiter. Klappt der Lieferbeginn nicht nahtlos, beliefert dich übergangsweise der örtliche Grundversorger. Der Wechsel kostet dich nichts. Technisch geht er seit dem 6. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden, wann dein alter Vertrag endet, bestimmt aber weiterhin deine Kündigungsfrist.

Ausführlich Schritt für Schritt: Fristen, Wechsel trotz laufendem Vertrag, Sonderkündigung bei Preiserhöhung und Grundversorgung erklären wir im Ratgeber.

Ratgeber: Stromanbieter wechseln →

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?

Den Grundpreis zahlst du jeden Monat unabhängig davon, wie viel Strom du verbrauchst. Der Arbeitspreis ist der Preis pro Kilowattstunde. Deine Jahreskosten ohne Bonus sind Grundpreis mal 12 plus Arbeitspreis mal Jahresverbrauch.

Woran erkenne ich, ob ich in der Grundversorgung bin?

Dein Vertrag muss laut § 41 EnWG angeben, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb erfolgt. Das steht in deinen Vertragsunterlagen und meist auch auf der Jahresabrechnung. Hast du nie selbst einen Vertrag abgeschlossen, beliefert dich in der Regel der Grundversorger.

Wie finde ich den günstigsten Stromtarif?

Gib im Rechner oben deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch ein. Vergleiche die Tarife danach nicht nur nach dem Preis im ersten Jahr, sondern auch nach Preis ohne Bonus, Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist.

Kann beim Wechsel des Stromanbieters der Strom ausfallen?

Nein. Kommt der neue Liefervertrag nicht rechtzeitig zustande, liefert übergangsweise der örtliche Grundversorger. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen.

Wie schnell geht ein Stromanbieterwechsel?

Der technische Wechsel dauert seit dem 6. Juni 2025 werktags höchstens 24 Stunden, im Gesetz (§ 20a EnWG) ist das ab dem 1. Januar 2026 festgeschrieben. Dein bisheriger Vertrag endet trotzdem erst zum Ende seiner Kündigungsfrist.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein. Der Lieferantenwechsel darf laut § 20a Abs. 3 EnWG für dich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Auch der Grundversorger darf für eine Kündigung wegen eines Wechsels kein gesondertes Entgelt verlangen.

Wie lange darf ein Stromvertrag laufen?

Höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 darf er sich danach nur auf unbestimmte Zeit verlängern, und du kannst dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Aus dem Energiewirtschaftsgesetz, dem BGB, der Stromgrundversorgungsverordnung, Informationen der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale sowie dem Stromspiegel von co2online, alle am 06.10.2026 abgerufen. Die Tarife im Rechner kommen von CHECK24.net, wir prüfen sie nicht einzeln.

Quellen

  • BDEW-Strompreisanalyse, Datenstand August 2026, abgerufen am 06.10.2026
  • Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2025, Stichtag 01.04.2025, abgerufen am 06.10.2026
  • Stromsteuergesetz § 3, Umsatzsteuergesetz § 12, Bundesregierung und Bundestag zum Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 2026, abgerufen am 06.10.2026
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §§ 20a, 38, 41, 41a und 41b, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 309 Nr. 9 und Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) §§ 5, 20, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
  • Bundesnetzagentur, Verbraucherportal Energie: Kündigung, Lieferantenwechsel, Grundversorgung, dynamische Stromtarife, abgerufen am 06.10.2026
  • Verbraucherzentrale: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab, abgerufen am 06.10.2026
  • co2online: Stromspiegel, Durchschnittsverbrauch nach Haushaltsgröße, abgerufen am 06.10.2026

Recherche und Text entstanden mit KI-Unterstützung und wurden redaktionell gegen die genannten Quellen geprüft. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze.

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